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Bauingenieurwesen – Tragwerksplanung
Bei Eingriffen an tragenden Teilen eines bestehenden Gebäudes oder bei der Errichtung von Neubauten und/oder Anbauten ist eine vom zuständigen Bauamt erteilte Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich (Erdbebengutachten).
Diese Verordnung enthält alle Verfahren für Bauwerke, die in Erdbebengebieten liegen. Insbesondere sieht sie drei Kategorien vor:
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Maßnahmen, für die keine Erdbebengenehmigung erforderlich ist; zu dieser Kategorie gehören beispielsweise:
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Maßnahmen an nichttragenden Bauteilen, wie z. B. Innenwände;
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Einbau von Innentreppen in Fertighäusern aus Holz oder Stahl;
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Einbau von Fenstern und Türen;
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Errichtung von Umzäunungsmauern mit einer maximalen Höhe von 1 m;
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Einbau von Solar- oder Photovoltaikmodulen mit einem Gewicht von maximal 20 kg/m².
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Maßnahmen, die vom Techniker ohne Überprüfung durch das Bauamt beglaubigt werden können (es erfolgt jedoch eine Stichprobenkontrolle, die wir später erläutern werden), zum Beispiel:
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Neubauten mit einer Höhe von maximal zwei Stockwerken;
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Stützmauern, Vordächer und Laubengänge bis zu einer Höhe von maximal 3,5 m;
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Durchbruch von tragenden Mauern oder Decken zur Schaffung von Tür- oder Fensteröffnungen oder zur Installation von Velux-Fenstern oder Innentreppen;
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Einbau von Solar- oder Photovoltaikmodulen mit einem Gewicht zwischen 20 kg/m² und 150 kg/m².
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Maßnahmen, die einer obligatorischen Prüfung durch die Erdbebenschutzkommission des Bauamtes unterliegen; zu dieser Kategorie gehören unter anderem:
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Projekte für öffentliche Bauvorhaben;
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Projekte privater Bauvorhaben, die von öffentlichen Einrichtungen finanziert werden;
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Projekte zur Aufstockung bestehender Gebäude sowie zur seismischen Nachrüstung.
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Die Fristen für die Erteilung der Baugenehmigung: Falls keine Auslosung stattfindet; im Falle einer Auslosung kann die Prüfung durch die Erdbebenschutzkommission sehr lange dauern und die Anforderung zusätzlicher Unterlagen, die als relevant erachtet werden, nicht ausschließen. Im konkreten Fall von Rom wird derzeit öffentlichen Projekten Vorrang eingeräumt, von denen es nicht wenige gibt … was somit zu Verzögerungen bei der Erteilung der Genehmigung für die anderen Bauvorhaben führt …
Nach Erteilung der Erdbebensicherheitsgenehmigung muss ein Bauleiter für die statischen Arbeiten sowie in bestimmten Fällen ein Abnahmeprüfer bestellt werden, die die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten überprüfen und die beauftragten Unternehmen dabei unterstützen.
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein statischer Abnahmebericht vorgelegt werden, der in einigen Fällen durch eine Ortsbesichtigung des zuständigen Verfahrensleiters überprüft werden kann.
Wie Sie sehen, sind die zu erfüllenden Auflagen nicht gering und erfordern neben einer hohen technischen Kompetenz auch verschiedene Fachkräfte wie Ingenieure, Abnahmeprüfer, Architekten, Geologen…
Wenn Sie eine Beratung zur Durchführung dieser Arbeiten wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ihnen steht ein Team von Fachleuten zur Verfügung, mit denen Sie sich austauschen können – und das alles unter einem Dach!
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