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BONUS 

Steuerabzüge für Renovierungsarbeiten (ab 2025)

Sanierungsbonus

Sätze und Obergrenzen

  • Jahr 2025

    • 50 % der Kosten für Hauptwohnsitze

    • 36 % für andere Immobilieneinheiten

    • Höchstbetrag: 96.000 € pro Immobilieneinheit

  • Jahre 2026 und 2027

    • 36 % für Hauptwohnsitze

    • 30 % für sonstige Wohnungen

    • Obergrenze unverändert: 96.000 € pro Immobilieneinheit

Begünstigte

Anspruch auf den Steuerabzug haben: Eigentümer, Nießbraucher, Mieter, Leihnehmer, Mitglieder von Genossenschaften, Einzelunternehmer (nicht betriebsnotwendige Immobilien), im selben Haushalt lebende Familienangehörige und Lebenspartner, die die Kosten tragen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Beseitigung baulicher Barrieren (Rampen, Aufzüge, Lastenaufzüge)

  • Maßnahmen zur Haussicherheit (Sicherheitstüren, Gitter, Alarmanlagen, bruchsichere Scheiben)

  • Schallschutz und Verkabelung von Gebäuden

  • Installation von Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch

  • Erdbebensicherungsmaßnahmen und Maßnahmen zur statischen Sicherung

  • Asbestsanierung

  • Sanierung von Terrassen (Abdichtung, Bodenbeläge)

  • Honorare (Planung, Gutachten, Gebühren und Steuern)

Ausnahmen: Umzugskosten und Möbellagerung sind nicht absetzbar.

Bedingungen

  • Zahlung per Überweisung mit Verwendungszweck

  • Steuerabzug aufgeteilt in 10 jährliche Raten

  • Nicht mit dem Ecobonus für dieselben Maßnahmen kumulierbar

Neuerungen ab 2025

  • Heizkessel, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind nicht mehr steuerlich absetzbar

  • Weiterhin zulässig sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Mikro-KWK-Anlagen und Hybridsysteme (Wärmepumpe + integrierter Heizkessel)

Energieeinsparungsbonus (Ecobonus)

Sätze und Obergrenzen

  • Jahr 2025

    • 50 % der Kosten für Hauptwohnsitze

    • 36 % für andere Immobilieneinheiten

    • Aufteilung über 10 Jahre

  • Jahre 2026 und 2027

    • 36 % für Hauptwohnsitze

    • 30 % für sonstige Wohnungen

    • Aufteilung über 10 Jahre

Begünstigte

Zugangsberechtigte für ansässige und nicht ansässige Steuerzahler: Eigentümer, Inhaber dinglicher Rechte, Miteigentümer, Mieter, Leihnehmer und im selben Haushalt lebende Familienangehörige, die die Kosten tragen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Dämmung von Wänden, Dächern und Fußböden, Austausch von Fenstern und Türen

  • Installation von Solarthermie-Kollektoren

  • Ersatz von Klimaanlagen durch Wärmepumpen oder geothermische Anlagen

  • Gebäudeautomationssysteme für das Energiemanagement

Ausnahmen: Austausch von Heizkesseln, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden

Ausgabenobergrenzen

Die maximale abzugsfähige Summe bleibt auf 96.000 € pro Immobilieneinheit festgelegt und gilt sowohl für den Sanierungsbonus als auch für den Ökobonus.

Kombination von Sanierungsbonus und Ecobonus

  • Für beide Bonusprogramme gelten ab 2025 gemeinsame Regeln:

    • 2025 → 50 % (Hauptwohnsitz) / 36 % (sonstige Wohneinheiten)

    • 2026–2027 → 36 % (Hauptwohnsitz) / 30 % (andere Immobilien)

    • Höchstbetrag: 96.000 € pro Immobilieneinheit

  • Um den höheren Satz in Anspruch nehmen zu können, muss die Immobilie der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen sein

  • Für Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind keine Vergünstigungen vorgesehen

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